Europäisches Bodenschutzrecht - Bodenschutzstrategie und Bodenschutzrahmenrichtlinie
Die EU-Kommission veröffentlichte in 2002 die Mitteilung "Hin zur einer spezifischen Bodenschutzstrategie" (Mitteilung der Kommission an den Rat, Das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie an den Ausschuss der Regionen - Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie - 16.04.2002).
Die EU-Kommission hatte von 2002 bis 2004 in mehreren Arbeitsgruppen Arbeitsdokumente zu den dringlichsten Problemen und Aufgaben im Bodenschutz ausgearbeitet.
Am 22. September 2006 hat die EU-Kommission den Entwurf einer unverbindlichen Bodenschutzstrategie sowie einer verbindlichen Bodenschutzrahmenrichtlinie zusammen mit einer Folgekostenabschätzung veröffentlicht.
Bisheriger Beratungsverlauf für eine europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie
Zu Ende 2006 sowie Anfang 2007 haben sich die Bundesländer durch zwei Bundesratsbeschlüsse zum Entwurf der Bodenschutzrahmenrichtlinie eindeutig ablehnend positioniert. In der erstem Jahreshälfte von 2007 fanden unter der Ratspräsidentschaft von Deutschland erste Beratungen in der federführenden Ratsarbeitsgruppe Umwelt sowie in den weiteren Ratsarbeitsgruppen und Gremien statt. Diese Phase der intensiven Beratung wurde unter der Ratspräsidentschaft von Portugal fortgesetzt. Dabei blieben die Positionen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten noch sehr divergierend. Während einige Länder erhebliche Vorbehalte gegen den gesamten Richtlinienvorschlag vorbringen, begrüßt die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten den Vorschlag insgesamt und fordern sogar noch weitergehende fachliche Inhalte ein.
Im Dezember 2007 war der unter der Ratspräsidenschaft von Portugal erarbeitete Richtlinienvorschlag durch mehrere Mitgliedsstaaten, u.a von Deutschland, überraschend abgelehnt worden.
Am 12.6.2008 fand in Brüssel unter der französischen Ratspräsidentschaft eine Konferenz der EU-Kommission zum Thema "Climate change - can soil make a difference?" statt. Dort hatte die französische Umwelt-Staatssekretärin Nathalie Kosciusko-Morizet erklärt, dass die Themen Klimawandel und Bodenschutz zum Inhalt der französischen Ratspräsidentschaft werden sollen. Frankreich beabsichtigte einen neuen Kompromissvorschlag vorzulegen und bis Ende des Jahres 2008 zu einer politischen Einigung zu gelangen, was aber nicht umgesetzt werden konnte.
Unter tschechischer Ratspräsidentschaft fanden im ersten Halbjahr 2009 fünf Tagungen der Ratsarbeitsgruppe zum Thema Bodenschutz statt. Die für die Juni-Sitzung der EU-Umweltminister angestrebte politische Einigung konnte aber nicht erreicht werden. Auf Grundlage des Vorschlages der tschechischen Ratspräsidentschaft vom 05.06.2009 hat der Rat Umwelt der EU-KOM den Fortschrittsbericht 10919/09 erstellt, auf dem im Rat die weitere Diskussion erfolgen soll.
Die schwedische Ratspräsidentschaft hatte Anfang Juli 2009 erklärt, dass aufgrund der unverändert divergierenden Positionen keine Beratungen für eine Bodenschutzrichtlinie vorgesehen sind.
Die spanische Ratspräsidentschaft hatte die Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt zum Thema Bodenschutz am 21.1.2010 wieder aufgenommen und ursprünglich angekündigt, einen neuen Kompromissvorschlag dem Rat und den EU-Umweltministern im März 2010 vorzulegen. Letztlich wurde aber lediglich Mitte März ein Sachstandsbericht (Ratsdokument 7100/10) vorgelegt.
Die belgische Ratspräsidentschaft hat im zweiten Halbjahr 2010 nicht an der Bodenschutzrahmenrichtlinie weitergearbeitet.
Unter der ungarischen und der zypriotischen Ratspräsidentschaft fanden in 2011 keine weitere Beratungen zur Bodenschutzrahmenrichtlinie statt.
Akuelle Entwicklung - Weiterhin Stillstand in 2013
Es bleibt abzuwarten, wann ein intensiver Beratungsprozess wieder begonnen wird.
Weitergehende Informationen sind der Internetseite der EU-Kommission aus dem "Umweltbereich - Boden " zu entnehmen.

