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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Strahlenschutz


Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bekennt sich zu dem Ziel, Menschen und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen.

Dieser Schutz umfasst u. a. die Bereiche medizinischen Anwendung, Arbeitsschutz und Bevölkerungsschutz.

Als zentralem Punkt wird dem Strahlenschutz bei der Erteilung von atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen und bei der atomrechtlichen Aufsicht über kerntechnische Anlagen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dieser Schutzgedanke hat z. B. beim Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, beim Betrieb des Forschungsreaktors TRIGA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Strahlenschutzvorsorge oder bei der Umgebungsüberwachung in der Umwelt oberste Priorität.