Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz
Das Landesbodenschutzgesetz definiert in seinem Teil 3 "Bodeninformationen, Datenschutz" den Aufbau, Zuständigkeiten und Inhalte einzelner Fachmodule zum Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS-RP).
In § 9 wird der generelle Aufbau des Bodeninformationssystem beschrieben, während in den § 10 und 11 das Fachmodul Bodenschutzkataster sowie die dazu notwendige Erfassung und Bewertung von bodenschutzrelevanten Flächen geregelt sind. In § 12 sind die datenschutzrechtlichen Regelungen enthalten.
Nach § 9 Abs. 3 des Landesbodenschutzgesetzes besteht das BIS-RP aus insgesamt 6 Fachmodulen
- Bodenschutzkataster,
- Bodenzustand,
- Fachinformationssystem Boden (des LGB),
- Bodenbelastungsgebiete,
- Bodenschutzgebiete,
- Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige Versuchsflächen.
Informationen zum nachsorgenden Bodenschutz werden über das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht ausschließlich den Fach- und Vollzugsbehörden mit dem Fachmodul Bodenschutzkataster zur Verfügung gestellt.
Informationen zum vorsorgenden Bodenschutz werden nach den Behördenzuständigkeiten von verschiedenen Stellen vorgehalten und werden verschiedene Internetangebote bereitgestellt. Über den Umweltaltlas Rheinland-Pfalz sind zahlreiche Boden-Vorsorge-Themen öffentlich zugänglich. Die Daten stammen aus der Veröffentlichung "Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden von Rheinland-Pfalz" (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, 2005). Zusätzlich werden über weitere "Web"-Kartenserveranwendungen auch Informationen wie z.B. zu den Hintergrundwerten der rheinland-pfälzischen Böden angeboten und stellen insofern das Fachmodul Bodenzustand dar.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau führt das Fachinformationssystem Boden und bietet hierüber zahlreiche Web-Datenservices und online-Zugänge an. Nähere Informationen hierzu sind den Internetseiten des Landesamtes für Geologie und Bergbau zu entnehmen.
Seit 1983 betreibt die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt (FAWF) an ausgewählten Standorten in Waldökosystemen Versuchs- und Forschungsflächen mit unterschiedlicher Austattung und Intensität. Von 2008 bis 2010 werden an 16 forstlichen Umweltkontrollflächen zusätzliche Bodenuntersuchungen ausgeführt, so dass Rheinland-Pfalz nun über vollwertige Boden-Dauerbeobachtungsflächen nach dem bundesdeutschen Standard verfügt.
Fachmodul Bodenschutzkataster und Altlastenauskunft
Sehr wichtig sind die Informationen aus dem Fachmodul Bodenschutzkataster zur Klärung einer ggf. vorhandenen "Altlastenproblematik - bzw. - betroffenheit" vor dem Erwerb von Grundstücken oder für Kommunen vor der Ausweisung von Baulandflächen. Denn es sind Fragen bezüglich der "Altlastenfreiheit" oder eines möglichen potentiellen Gefahrenverdachts und daraus evtl. zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen zu klären.
Die zuständigen Vollzugsbehörden Struktur- und Genehmigungsdirektionen SGD Nord und SGD Süd erteilen nachweislich Berechtigten auf Nachfrage Auskünfte (Tipp: zur Vermeidung von Bearbeitungsgebühren bitte über die örtliche Baubehörde anfragen) zu einem evtl. bestehenden Hinweis auf eine "altlastverdächtige Fläche" bzw. geben Hinweise auf empfehlenswerte Untersuchungen, um einen evtl. bestehenden "Verdacht" auszuräumen. Die abschliessende Bewertung nimmt die jeweils zuständige Behörde - SGD Nord oder SGD Süd - auf Grundlage der vorhandenen Aktenlage und/oder zusätzlich veranlasster Untersuchungen wie zur Gefahrerforschung, Gefährdungsabschätzung, ggf. evtl. einschließlich umfangreicher Sanierungsuntersuchungen vor.
Generell ist nach Bodenschutzrecht stets der Eigentümer des Grundstücks (= Zustandsstörer) oder/und der für die Bodenbeeinträchtigung Verantwortliche (= Handlungsstörer) für die Durchführung und Finanzierung der bei Vorliegen eines konkreten Verdacht auf Altlasten erforderlichen Untersuchungen einschließlich notwendiger Sanierung heranzuziehen.