Produktverantwortung
Der Bedarf an Rohstoffen steigt durch die Zunahme der Weltbevölkerung stetig weiter an. Das führt auf der einen Seite zu einer Verknappung von natürlichen Rohstoffen. Auf der anderen Seite besteht ein hohes Potenzial an Sekundärrohstoffen, die aus Abfällen gewonnen werden können. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Versorgungsengpässe der Hightech-Industrie mit kritischen Rohstoffen wie Kobalt, Gallium, Germanium, Indium, Platingruppenmetalle, Seltene Erden und Tantal spielt die Rückgewinnung der Rohstoffe aus Altprodukten eine zunehmend wichtigere Rolle. Die stoffliche Verwertung wird immer mehr zu einem Zukunftsmarkt. Die Produktverantwortung leistet daher einen Beitrag, um die natürlichen Ressourcen zu schonen, eine hochwertige Verwertung von Abfällen zu erreichen und Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten. Sie trägt damit wesentlich zur Rohstoffsicherung des Landes bei.
Nach den gesetzlichen Regelungen zur Produktverantwortung sind die Hersteller und Vertreiber von Produkten verpflichtet, ihre Produkte am Ende der Lebenszeit zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung hat wesentlich dazu beigetragen, dass Märkte zur Produktion von Sekundärrohstoffen geschaffen wurden.
Die Produktverantwortung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Nach § 23 des KrWG wird mit Produktverantwortung die Pflicht bezeichnet, Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass Abfälle schon bei der Herstellung sowie beim Gebrauch vermindert werden. Wenn Abfälle dennoch entstehen, sind sie umweltverträglich zu verwerten oder zu beseitigen. Die Produktverantwortung umfasst insbesondere die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung sowie zur umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind. Außerdem sollen bei der Herstellung von Erzeugnissen vorrangig verwertbare Abfälle oder Sekundärrohstoffe zum Einsatz kommen. Die Produktverantwortung umfasst aber auch die Kennzeichnung von schadstoffhaltigen Erzeugnissen, Hinweise auf Rückgabe-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten oder -pflichten und Pfandregelungen sowie die Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse verbleibenden Abfälle sowie deren nachfolgende umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung.
Gesetze und Verordnungen zur Produktverantwortung
In einer Industriegesellschaft, die nicht mehr nur auf nachsorgenden Umweltschutz setzt und damit einen "End of Pipe"-Ansatz verfolgt, sondern - ausgehend vom Rio-Gipfel Anfang der 90er Jahre - auf Nachhaltigkeit setzt und damit auf "Cleaner Production" und auf "Lifecycle Assessment", gesteuert durch Instrumente wie Umweltmanagementsysteme und Ökoeffizienzanalysen, ist die Produkt- bzw. im Sinn des EU-Rechts die Herstellerverantwortung eine unverzichtbare Größe. Sie reicht weit über den engeren Bereich der Abfallwirtschaft hinaus. Die Produktverantwortung ist in ihrem Ursprung die Idee, dass die Wirtschaft selbst für eine bestimmte Zielsetzung Eigenverantwortung wahrnimmt. Entwickelt wurde dieser Gedanke im Deutschland der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts. Er hat seit den 90-er Jahren auch europaweit einen Siegeszug angetreten.
Die Produktverantwortung verlangt also eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes. Oberstes Ziel ist es, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen. Wer die Pflicht zur Produktverantwortung zu erfüllen hat, für welche Bereiche und in welchem Umfange Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten zur Umsetzung normiert werden, wird im Einzelnen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegt:
Altpapier (Selbstverpflichtung der Wirtschaft)

