EU - Schwellenwerte
Mit Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 vom 30. November 2011 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien zum 01.01.2012 an die Schwellenwerte des WTO-Beschaffungsübereinkommens (Agreement on Government Procurement - GPA) angepasst. Da die Schwellenwerte des GPA in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, die der Fluktuation des Devisenmarktes unterliegt, erfolgt regelmäßig alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Richtlinien-Schwellenwerte durch eine Verordnung der Europäischen Kommission.
Nach Artikel 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die durch EU-Verordnung festgesetzten Schwellenwerte verbindlich und gelten unmittelbar. Allerdings können die Mitgliedstaaten strengere, d.h. niedrigere Schwellenwerte vorgeben. In diesem Fall gelten die höheren Schwellenwerte erst, wenn die nationalen Regelungen angepasst sind. In Deutschland sind die Schwellenwerte in der Vergabeverordnung geregelt, die inzwischen geändert wurde.
Mit Inkrafttreten der “Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” am 22.03.2012 gelten die neuen EU-Schwellenwerte für alle öffentlichen Auftraggeber. Für Sektorenauftraggeber gelten die neuen Schwellenwerte bereits seit dem 01.01.2012, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf Artikel 16 der Richtlinie 2004/17/EG enthält.
Die neuen Schwellenwerte für die Jahre 2012 und 2013 betragen:
| für Bauaufträge: | 5.000.000 € |
| für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 200.000 € |
| für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich (Sektorenbereich) und der Verteidigung und Sicherheit:: | 400.000 € |
Die Verordnungen der Kommission sind unter „Europaweite Vergabeverfahren“ im Downloadbereich eingestellt.



