Strukturen der Planung
Die räumliche Gesamtplanung vollzieht sich in Deutschland auf mehreren Planungsebenen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad und unterschiedlicher Geltungsdauer der Planwerke.
Die Planungsebenen sind zwar einerseits rechtlich, organisatorisch und inhaltlich voneinander abgegrenzt, jedoch durch das Gegenstromprinzip sowie durch vorhandene Beteiligungs- und Abstimmungsnormen eng miteinander vernetzt.
Als rechtliche Bestimmungen werden im Wesentlichen
- das Raumordnungsrecht des Bundes,
- das Landesplanungsgesetz,
- verschiedene Planwerke wie z.B. das Landesentwicklungsprogramm (LEP) auf Landesebene,
- Raumordnungspläne auf regionaler Ebene, oder
- die Bauleitpläne auf der kommunalen Ebene zugrunde gelegt.
Zuständige Behörde für die gesamtstaatliche Planung ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Weitere interessante Informationen zu Modellvorhaben und Forschungsreihen im Auftrag des Bundes gibt es beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR).
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