Interreg
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG erhält mit der Strukturfondsperiode 2007-2013 einen neuen Status. Sie wird zum eigenständigen Strukturfondsziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit".
Rechtliche Grundlage ist die am 05. Juli 2006 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" umfasst dabei drei verschiedene Bereiche:
- Grenzübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG A)
- Transnationale Zusammenarbeit (INTERREG B)
- Interregionale Zusammenarbeit (INTERREG C)





