Landesausschuss für Berufsbildung
Rheinland-Pfalz
Auf Grundlage der Paragrafen 82 und 83 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind in allen Bundesländern bei den Landesregierungen Landesausschüsse für Berufsbildung eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die jeweilige Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten. Der Landesausschuss für Berufsbildung hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit auf
- eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung
- eine Zusammenarbeit zwischen der schulischen Berufsbildung und der dualen Berufsbildung
- eine Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens
hinzuwirken. Der Landesausschuss kann zur Stärkung der regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Empfehlungen zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote aussprechen.
Der Landesausschuss setzt sich aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden zusammen. Die Hälfte der Beauftragten der obersten Landesbehörden muss in Fragen des Schulwesens sachverständig sein.
Eine Übersicht der Beauftragten im Landesausschuss für Berufsbildung finden Sie im Bereich "Downloads". Dort befindet sich auch ein Positionspapier des Landesausschusses ("Perspektive Duale Ausbildung in Rheinland-Pfalz - Attraktivität für junge Menschen erhalten und stärken").
Kommende Sitzungstermine:
11. Juni 2013
Geschäftsstelle:
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Referat 8202: Berufliche Aus- und Weiterbildung
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
E-Mail: lab@mwkel.rlp.de



