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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Landesregulierungsbehörde Energie


Die Landesregulierungsbehörde Energie ist im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angesiedelt. Im Referat „Energieaufsicht, Landesregulierungsbehörde Energie“ werden die Aufgaben der Energieaufsicht und die Regulierung der Strom- und Gasnetze vorgenommen.

Ziele der Landesregulierungsbehörde
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005 wurden die bisherigen energiepolitischen Ziele, nämlich die Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas um die Ziele Verbraucherfreundlichkeit und Effizienz ergänzt. Dabei soll ein unverfälschter und wirksamer Wettbewerb durch die Regulierung der Strom- und Gasnetze gewährleistet werden.
Die als Monopol betriebenen Netze haben sich in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Einführung von Wettbewerb im Energiebereich erwiesen.

Zuständigkeiten der Landesregulierungsbehörden
Alle regionalen Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden haben und ein Versorgungsnetz betreiben, das nicht über die Landesgrenze hinausgeht, unterliegen der Aufsicht der Landesregulierungsbehörde Energie. Im Land Rheinland-Pfalz sind dies zurzeit 28 Gasversorgungsunternehmen und 55 Stromversorgungsunternehmen.
Alle größeren und überregionalen Netzbetreiber fallen in den Aufsichtsbereich der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn.

Aufgaben der Landesregulierungsbehörde

Wesentliche Aufgaben der Landesregulierungsbehörde sind

  • Die Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang.
    Die durch die Landesregulierungsbehörde genehmigten Entgelte sowie eine Übersicht über die Kürzungen die im Genehmigungsverfahren erzielt wurden finden Sie in dem Unterpunkt „Netzentgelte Strom und Gas“

  • Die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung
    Ziel der Entflechtung sind wettbewerbsgerechte Preise. Dies soll durch die Trennung von Netzbetrieb und anderen energiewirtschaftlichen Tätigkeiten wie Erzeugung und Vertrieb erreicht werden.
    Die Landesregulierungsbehörde führt derzeit eine Überprüfung der Einhaltung von eigentumsrechtlichen Entflechtungsvorschriften durch.

  • Die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Netzbetreiber und die Überwachung technischer Vorschriften.

  • Die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber.
    Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Energie hierzu finden Sie im Unterpunkt „Entscheidungen zu Missbrauchsverfahren“

  • Die Entscheidungen über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Objektnetzes.
    Objektnetze dienen nicht der allgemeinen Versorgung sondern der Versorgung eines eingrenzbaren Kreises von Endverbrauchern.

     

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung als Landesregulierungsbehörde Energie

    Referat 8204
    Stiftsstr. 9
    55116 Mainz
    Telefon: 06131-16-0
    Fax: 06131-16-2142
    Kontakt:  landesregulierungsbehoerde@mwkel.rlp.de

    Downloads

    Organisationsverfügung.pdf 
    Organisationsverfügung zur Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde Energie Rheinland-Pfalz
    (ca. 755 KB)
    LRBE_Downloads.zip 
    Positionspapiere Strom & Gas
    Rundschreiben Strom & Gas
    Festlegungen & Erhebungs- bögen Strom & Gas
    (ca. 2.35 MB)
    Bundesnetzagentur-Monitoringbericht2008.pdf 
    Monitoringbericht 2008 der Bundesnetzagentur
    (ca. 2,65 MB)

    Externe Internetangebote

    Bundesnetzagentur

    Anzeige nach § 5 EnWG

    Hinweise zum Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten

    Energiewirtschaftsgesetz

    Stromnetzentgeltverordnung

    Gasnetzentgeltverordnung

    StromnetzzugangsVO

    GasnetzzugangsVO


     


    Informationen der Landesregulierungs-
    behörde Energie

    Informationen zur Anreizregulierung, Entflechtung sowie Entscheidungen in Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung
    Lesen Sie weiter