Nachhaltige Beschaffung
Mit der Reform 2009 wurde der gesetzliche Rahmen geschaffen, um bei Beachtung des eigentlichen Ziels einer wirtschaftlichen Beschaffung im Wettbewerb nachhaltiges Einkaufen unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte zu ermöglichen. Hiervon betroffen sind zum Beispiel die Beschaffung von Natursteinen, Textilien, Spielwaren sowie Produkte der Informationstechnologie.
In Rheinland-Pfalz enthalten das Landestariftreuegesetz und die künftige Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ detaillierte Regelungen für die Berücksichtigung umweltbezogener, sozialer und innovative Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit sind die Grundlagen für eine sozial verantwortliche Beschaffung gelegt. Öffentliche Auftraggeber können nun soziale Anforderungen für die Ausführung von Aufträgen vorgeben.
Weitere Informationen zur nachhaltigen Beschaffung sind im Internet verfügbar (vgl. Externes Internetangebot).



