Sparkassen
Sparkassen bilden mit den Kreditgenossenschaften und den privaten Banken das dreigliedrige Bankensystem Deutschlands.
Sparkassen
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 26 Sparkassen. Zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Teil der Nassauischen Sparkasse (Naspa) verfügen sie über eine Bilanzsumme von 59 Mrd. EUR, 861 Zweigstellen und 203 Selbstbedienungsstellen. Sie beschäftigen 13.726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 1009 Auszubildende und Trainees. Die Naspa ist im Rhein-Lahn-Kreis und Teilen des Landkreises Westerwald tätig. Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden.
Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände. Aufgrund des Sparkassengesetzes von Rheinland-Pfalz nehmen sie einen öffentlichen Auftrag wahr. Insbesondere haben sie als kommunale Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe, vorrangig im Gebiet ihres Trägers die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sichern. Sie erbringen ihre Leistungen flächendeckend für die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes.
Sparkassen führen für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag Girokonten, es sei denn, die Führung eines Girokontos ist einer Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten.
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz ist der Dachverband der 26 in Rheinland-Pfalz tätigen Sparkassen. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine gesetzlich zugewiesene Aufgaben sind, das Sparkassenwesen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen aus- und weiterzubilden. Der Verband vertritt ferner die Interessen seiner Mitglieder in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen. Innerhalb des Sparkassenverbandes besteht neben der Geschäftsstelle eine Prüfungsstelle, deren Aufgabe die Prüfung der Mitglieds-sparkassen ist.
Haftungsverbund
Die Sparkassen gehören auf Landesebene einem institutssichernden Haftungsverbund an, der mit dem bundesweiten Haftungssystem aller Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen verbunden ist.
Aufsichten
Sparkassen unterliegen -wie alle Banken- der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da sie öffentlich-rechtliche Anstalten sind, besteht aufgrund des Sparkassengesetzes außerdem eine Rechtsaufsicht des Landes. Sie ist im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angesiedelt. Die Rechtsaufsicht erfolgt im öffentlichen Interesse und beschränkt sich darauf, dass Sparkassen die Gesetze und sonstiges Recht beachten. Sie wird nicht im Interesse Privater tätig.
Schlichtungsstelle
Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und Kunden eine unabhängige, externe Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel ist es, in Streitfällen zu vermitteln und nach Möglichkeit den Weg zu den Gerichten überflüssig zu machen. Ansonsten müssen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten ausgetragen werden.



