MitarbeiterbeteiligungRLPplus - vier Bausteine zum Erfolg
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Programm für mehr Mitarbeiterbeteiligung entwickelt, das speziell auf die Unternehmen in Rheinland-Pfalz zugeschnitten ist. Es soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei unterstützen, Modelle der Mitarbeiterbeteiligung auch im eigenen Betrieb anzuwenden und die damit verbundenen Chancen intensiv zu nutzen. Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Teilhabe am Erfolg und eine stärkere Identifikation mit den Zielen des Unternehmens. Die Arbeitgeber profitieren vom Zuwachs an wirtschaftlichem Eigenkapital.
Kern des Programms "MitarbeiterbeteiligungRLPplus" ist die Kombination eines Genussrechts mit einem Darlehen. Der Mitarbeiter beteiligt sich in Form eines Genussrechts am Unternehmen. Dieses Genussrecht wird durch ein Nachrangdarlehen der ISB aus dem "FondsRLPplus" kofinanziert. Die hierdurch insgesamt dem Unternehmen zur Verfügung stehende Summe wird zu 40 % aus dem Genussrecht des Mitarbeiters und zu 60 % aus dem Darlehen der ISB aufgebracht. Je teilnehmendem Mitarbeiter erhält das Unternehmen so zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro. Das einzelne Genussrecht des Mitarbeiters kann hierbei zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro betragen. Der Mitarbeiter hat neben einem laufenden Vergütungsanspruch für sein Genussrecht den Vorteil, dass er aus dem Fonds eine Garantie für sein Genussrecht erhält, um dem "doppelten Risiko" (Verlust des Arbeitsplatzes und der Einlage) entgegen zu wirken. Die Garantie beträgt in den ersten beiden Jahren der Laufzeit 100 % des Genussrechts, danach 90 %.
Die laufenden Kosten des Unternehmens für das gesamte zur Verfügung gestellte Kapital liegen bei 5 % p.a. im Regelfall. Im Erfolgsfall erhöht sich die Gesamtvergütung um weitere 2 Prozentpunkte auf 7 % p.a. Die Aufteilung der Vergütung für das Genussrecht einerseits und für das Kofinanzierungsdarlehen andererseits bewirkt, dass dem Mitarbeiter ein höherer Anteil als dem Fonds zufließt, nämlich 6,5 % p.a. des Genussrechts. Im Erfolgsfall erhöht sich diese Vergütung um 5 % p.a. des Genussrechts. Die Vergütung für das Kofinanzierungsdarlehen bleibt davon unbeeinflusst bei 4 % p. a. Am Ende der 10-jährigen Regellaufzeit erhält der Mitarbeiter eine Bonuszahlung von 1 % pro Jahr der Laufzeit, also 10 % des Gesamtkapitals (was 25 % des Genussrechtskapitals entspricht) vom Unternehmen.
Für das Unternehmen bewirkt die Bereitstellung der Mittel in vorgenannter Form eine Verbesserung des wirtschaftlichen Eigenkapitals und damit des Ratings. Die Umsetzung ist für die Mitarbeiter und Unternehmen sehr einfach, da die ISB alle notwendigen Vertragsunterlagen vorbereitet und zur Verfügung stellt.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Garantieprogramm im Insolvenzfall. Es sichert das Beteiligungskapital der Beschäftigten - unabhängig vom Fondsmodell - in allen Formen von Mitarbeiterbeteiligungen ab. Das Programm garantiert 80 Prozent des Beteiligungskapitals und maximal 200.000 Euro pro Unternehmensbeteiligung. Auch die Abwicklung dieses Bausteins wird von der ISB übernommen.
Das rheinland-pfälzische Konzept für mehr Mitarbeiterbeteiligung wird durch ein Beratungsprogramm abgerundet. Die Beratung kann mit bis zu 1.200 Euro pro Betrieb gefördert werden.
Programmrichtlinien und Antragsformulare sind auf den Internetseiten der ISB, unter "Förderung A-Z", "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm" abrufbar.




