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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Startseite  >  Wirtschaft  >  Beihilferecht

EU-Beihilferecht


Das EU-Beihilfenrecht, Teil des EU-Wettbewerbsrechts, dient dem Schutz des europäischen Binnenmarkts vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzulässige Subventionen der öffentlichen Hand zu Gunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige.

Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Beihilfen zeigt sich daran, dass europaweit durch die Mitgliedstaaten allein im Jahr 2009 Beihilfen (ohne Krisenmaßnahmen) in einem Umfang von rund 73 Milliarden Euro ausgeschüttet wurden. Das entspricht etwa 0,62 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Die staatlichen Beihilfen für Industrie- und Dienstleistungssektoren betrugen dabei rund 58 Milliarden Euro (79 Prozent des Gesamtbetrags).

Um vor diesem Hintergrund das Funktionieren des freien Wettbewerbs zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu garantieren, haben diese - zuletzt im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - strikte Einschränkungen für staatliche Beihilfen vorgesehen. Die EU-Kommission übt auf dieser Grundlage die Beihilfenkontrolle aus. Neben den Regelungen des AEUV verfügt sie über umfangreiche Einflussmöglichkeiten und Kontrollrechte, mit denen sie auf eine Vielzahl von Politikbereichen einwirken kann.

Das MWKEL ist in Rheinland-Pfalz für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik zuständig - mit Ausnahme der Bereiche Landwirtschaft und Verkehr. Das Ministerium ist Anlaufstelle u. a. für rheinland-pfälzische Akteure im Hinblick auf die Anmeldung (Notifizierung) oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission sowie Vermittler im Rahmen von Beihilfenverfahren.