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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Startseite  >  Strahlenschutz  >  Atomausstieg  >  Laufzeitverlängerung

Normenkontrollantrag gegen die Laufzeitverlängerung


Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben am 28. Februar 2011 beim Bundesverfassungsgericht beantragt, das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes für nichtig zu erklären.

Das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde vom Bundestag ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen und trat am 14.12.2010 in Kraft.

Gegenstand dieses Gesetzes ist die Verlängerung der Laufzeiten der sich in Betrieb be-findlichen Kernkraftwerke durch Einräumung zusätzlicher Elektrizitätsmengenerzeugungs-rechte.

In dem Normenkontrollverfahren, das mit dem Antrag vom 28. Februar 2011 eingeleitet worden ist, wird das Land Rheinland-Pfalz von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held aus Berlin und den Professoren Wieland und Hermes vertreten.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Elfte Atomgesetznovelle mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, weil es nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen.

Über den Normenkontrollantrag wurde bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

     

    Downloads

    Antragsschrift Endfassung.pdf 
    Normenkontrollantrag 11. AtG-Novelle.pdf