Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Suche
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Wirtschaft
  • Klimaschutz, Energie
  • Nachhaltigkeit
  • Strahlenschutz
    • Atomausstieg
      • Laufzeitverlängerung
      • Ausstieg 2011
    • Radioaktive Stoffe, Abfälle, Vorsorge
    • Nukleare Sicherheit
  • Kreislaufwirtschaft
  • Bodenschutz
  • Landesplanung
  • Europa
  • Zugeordnete Institutionen
  • Das Ministerium
  • Mediathek
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Startseite  >  Strahlenschutz  >  Atomausstieg  >  Ausstieg 2011

Verfahren zur 13. Atomgesetznovelle (Atomausstiegsgesetz)


Die Bundesregierung hat nach den Ereignissen in Fukushima am 6. Juni 2011 den Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Bundesrats-Drucksache 340/11) in den Bundesrat eingebracht. Das Gesetz wurde am 30.06.2011 vom Bundestag und am 8.07.2011 vom Bundesrat verabschiedet.

Die Atomkatastrophe in Japan hat die Risiken des Betriebs von Atomkraftwerken gerade im Hinblick auf den bisher als äußerst unwahrscheinlich eingestuften und damit dem Restrisiko zugeordneten Fall externer Einwirkungen deutlich werden lassen. Das hat auch die Bundesregierung im Bundesrat zu einem Umdenken gezwungen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf insbesondere folgendes vor:

  • Für die sieben vor 1980 in Betrieb gegangenen Atomkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1 sowie für das wegen Pannen abgeschaltete Atomkraftwerk Krümmel erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Inkraftreten der Atomgesetznovelle.
    Die genannten sieben Atomkraftwerke sowie die wegen Pannen abgeschaltete Anlage Krümmel sind bereits im Zuge des Atommoratoriums auf der Grundlage von Anordnungen nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder abgeschaltet worden und sollen jetzt auf gesetzlicher Basis dauerhaft still gelegt werden
  • Die Bundesnetzagentur kann jedoch zur Abwehr einer Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes bis zum 1. September 2011 bestimmen, dass eine der oben genannten Anlagen bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist (Reservebetrieb).
  • Für die übrigen neuen Kernkraftwerke gilt folgendes:
    Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb endet
    • für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld mit Ablauf des 31. Dezember 2015,
    • für das Kernkraftwerk Gundremmingen B mit Ablauf des 31. Dezember 2017,
    • für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2019,
    • für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf mit Ablauf des 31. Dezember 2021 und
    • für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim mit Ablauf des 31. Dezember 2022.
  • Die mit der Elften Atomgesetznovelle eingeführten zusätzlichen Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte entfallen.
  • Die vor der Elften Atomgesetznovelle schon bestehenden Übertragungsmöglichkeiten von Elektrizitätserzeugungsrechten bleiben dagegen bestehen.

Die Landesregierung hat sich im Bundesrat insbesondere dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Kaltreserve durch ein Atomkraftwerk gestrichen wird. Desweiteren sollte jegliche Übertragungsmöglichkeit von Elektrizitätserzeugungsrechten entfallen und die Risikovorsorge für die weiter laufenden Atomkraftwerke dynamisch angepasst werden. Letzteres hätte die Betreiber verpflichtet, die technischen Vorrichtungen einer Anlage nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik an die sich ändernden Erkenntnisse zum Risikopotential anzupassen. Beispielsweise sind dies Erkenntnisse zu neuen terroristischen Bedrohungen.

Die von Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen Gesetzesänderungen fanden im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit. Es konnte jedoch erreicht werden, dass die Bundesregierung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und zur Vorhaltung einer Kaltreserve je eine Protokollerklärung abgegeben hat, die den Vorstellungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz entgegenkommt.

     

    Downloads

    Atomausstieg 2011, Entwurf 13 Atomgesetznovelle.pdf 
    (ca. 300 kB)