Einheitlicher Ansprechpartner
Seit 1.1.2010 stehen Ihnen bei Behördengängen einheitliche Ansprechpartner zur VerfügungSehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
sehr geehrte Gründerinnen und Gründer!
Sie kennen es: Jede unternehmerische Tätigkeit ist auch mit Behördenkontakten verbunden. Am deutlichsten zeigt sich dies beim Start in ein Unternehmen: Es sind unterschiedliche behördliche Genehmigungen einzuholen, eine Reihe von Anmeldungen muss bei verschiedenen Institutionen erledigt werden.
Ab dem 1. Januar 2010 steht Ihnen eine neue Einrichtung zur Verfügung, die Sie auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen aktiv begleitet: der „Einheitliche Ansprechpartner“. Seine Aufgabe ist es, Sie über die in Ihrem Fall erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und die notwendigen Unterlagen zu informieren und Ihnen viele der Wege abzunehmen, die Sie bisher selbst gehen mussten, um die für Ihre Tätigkeit nötigen Formalien zu erfüllen.
Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners ist für Sie freiwillig und kostenlos: Sie können seine Unterstützung nutzen, überall steht Ihnen jedoch auch weiterhin der direkte Weg in die Behörden offen. Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners kann Ihnen jedoch Aufwand, Zeit und Mühen ersparen – es ist Ausdruck einer unternehmensorientierten und serviceorientierten Verwaltung, die Sie von Bürokratie entlasten kann.
Den vollen Wortlaut sowie weitere Informationen finden Sie nebenstehend im Download.


