Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Rheinland-Pfalz blickt aufgrund seiner Grenzlage zu Frankreich, Luxemburg und Belgien auf eine lange Tradition grenzüberschreitender Zusammenarbeit zurück. Sowohl in der Großregion Saarland-Lothringen-Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonien-Französischsprachige und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wie auch im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzgebiet, dem Oberrhein, haben sich im Laufe der Jahre trotz vieler Widrigkeiten aufgrund unterschiedlicher Rechts-, Verwaltungs- und Planungssysteme eine Vielzahl an grenzüberschreitenden interregionalen Kooperationen, Netzwerken Institutionen und Gremien etabliert.
Mit der Unterzeichnung des Bonner Abkommens vom 22. Oktober 1975, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein auf eine institutionelle Basis stellte, der Etablierung der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission, der Gründung der Deutsch-Französischen Regierungskommission im Jahr 1970 für die Großregion und dem Karlsruher Übereinkommen aus dem Jahr 1996 wurden die formellen und institutionellen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Kooperation bereits frühzeitig geschaffen.
In dem Bereich der Raumordnung und Landesplanung beteiligt sich Rheinland-Pfalz im Rahmen der institutionellen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Arbeitsebene in der Arbeitsgruppe „Raumordnung“ der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz und in der Arbeitsgruppe Raumordnung bzw. im Begleitausschuss RAUM und im Beobachtungsausschuss RAUM der Großregion.
Aktuelle Themen der raumordnerischen und raumentwicklungspolitischen Zusammenarbeit in beiden Grenzregionen betreffen die Bereiche Verstärkung und Verstetigung der gegenseitigen Unterrichtung, Beteiligung und Abstimmung bei Planungen, Maßnahmen und Projekten mit raum- bzw. umweltrelevanten grenzüberschreitenden Auswirkungen. Hier sind in der jüngeren Vergangenheit mehrere Initiativen lanciert worden, so unter anderem ein Pilotvorhaben der rheinland-pfälzischen obersten Landesplanungsbehörde zur grenzüberschreitenden Beteiligung im Rahmen der Neuaufstellung der regionalen Raumordnungspläne.
Weitere Entwicklungen betreffen den Ausbau und die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Geographischen Informationssysteme (GIS) sowie die Förderung des territorialen Zusammenhalts durch die Entwicklung und Stärkung einer kohärenten und ausgewogenen nachhaltigen Raumentwicklung von Regionen in Grenzlage. Hierzu haben die oberste Landesplanungsbehörde und die regionale Planungsgemeinschaft Region Trier über den Begleitausschuss RAUM und den Beobachtungsausschuss RAUM in der Großregion das unter dem europäischen Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON 2013 geförderte angewandte Forschungsprojekt Metroborder eng begleitet. Wesentliches Ziel des Forschungsprojektes war die Positionierung grenzüberschreitender polyzentraler Metropolregionen (GPMR) auf europäischer und nationaler Ebene.
Vor dem Hintergrund aktueller europäischer Entwicklungen wie der Neuausrichtung der Kohäsionspolitik im Zuge der Strategie Europa 2020, der Einführung des neuen kohäsionspoltischen Ziels des territorialen Zusammenhalts und der laufenden Vorarbeiten im Hinblick auf die Förderperiode 2014-2020 bringt das für die Raumordnung neue Herausforderungen und Perspektiven mit sich. In Zukunft wird es mehr auf strategische und integrierte Ansätze und Strategien auch oder gerade in den Grenzregionen ankommen. Die räumliche Dimension hat dabei insgesamt an Bedeutung gewonnen.





