Regionale Raumordnungspläne
Aufgabe
In der föderativen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist Regionalplanung die teilraumbezogene, regionale Stufe der Landesplanung. Ihre Aufgabe ist die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Region auf längere Sicht. Sie hat die im Landesentwicklungsprogramm vorgegebenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren, die regionsspezifischen Struktur- und Entwicklungsprobleme aufzuarbeiten und die überregionalen Vorgaben mit den regionalen Bedürfnissen abzustimmen. Regionalplanung ist also im Kern die auf das Gebiet einer Region bezogene Koordinierung staatlicher, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kommunaler Planungsabsichten, die mit konkreten Raumansprüchen verbunden sind.
Ausgangslage
Die regionalen Raumordnungspläne stehen unter der Zielsetzung, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen herzustellen. Unter Berücksichtigung sich verändernder bevölkerungsstruktureller, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen stehen die Sicherung des erreichten Ausbaustandes und, wo erforderlich, dessen Verbesserung im Vordergrund.
Umsetzung
Um die Erfordernisse für eine regionale Entwicklung zu schaffen, werden Grundzentren als Zentrale Orte ausgewiesen und bestimmten Gemeinden eine besondere Funktion zugewiesen. Darüber hinaus können u.a. Vorranggebiete z.B. für die Landwirtschaft, für Trinkwasserschutz, für die Rohstoffgewinnung und für den Biotopschutz dargestellt werden. Zur Steuerung der Siedlungsstruktur dient das Instrument der regionalen Grünzüge, die frei von Besiedlung sein sollen. Zudem werden Ziele und Grundsätze zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, des Arbeitsmarktes und der Wirtschaftsstruktur formuliert.



