Regionale Raumordnungsberichte
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 02. März 2006 werden in § 14 die Planungsgemeinschaften zum Zwecke der Systematisierung der Planung und der Evaluierung der Regionalen Raumordnungspläne verpflichtet, im Abstand von fünf Jahren einen regionalen Raumordnungsbericht zu erarbeiten. Dieser ist ein Jahr vor der gem. § 16 zu erfolgenden Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung der obersten Landesbehörde vorzulegen.
Die regionalen Raumordnungsberichte bilden sozusagen die Vorläufer für den ebenfalls alle fünf Jahre zu erstattenden Bericht der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Mittels Indikatoren zur Demografie sowie der sozialen, ökologischen und der wirtschaftlichen Lage sollen Grundlageninformationen über die Region geliefert werden, die neben der Planevaluierung auch zur Abgrenzung und Beschreibung besonderer Planungsräume dienen. Die Regionalen Raumordnungsberichte liefern damit einerseits der Regionalplanung eine umfassende Datengrundlage, andererseits ermöglichen sie aufgrund der standardisierten Vorgehensweise eine vergleichende Bewertung auf Landesebene.


