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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Energie


Nachhaltige Energienutzung sichert die dauerhafte Verfügbarkeit geeigneter Energieressourcen. Auch zukünftigen Generationen muss eine gesicherte und preiswerte Energieversorgung unter Wahrung von Wettbewerbsfähigkeit, Umweltverträglichkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz dauerhaft zur Verfügung stehen. Negative Auswirkungen der Energiebereitstellung, -nutzung und des -transports gilt es zu minimieren. Eine zukunftsgerechte, umwelt- und klimaverträgliche Energiepolitik beruht auf drei Säulen: Energieeinsparpotenziale mobilisieren, Effizienztechnologien fördern und erneuerbare Energien ausbauen.

Die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung im Bereich Oberste Landesplanung bezieht sich im Energiebereich auf die landesplanerischen Belange. Wesentliche Kriterien sind die Raumbedeutsamkeit und die Möglichkeiten der planerischen Einflussnahme, z.B. durch die Flächenvorsorge für erneuerbare Energien oder energieeffiziente Raumstrukturen.

Für den Bereich konventioneller Energiebereitstellung betrifft dies i.d.R. raumordnerische Verfahren aus den Bereichen Energieinfrastruktur (Verlegung bzw. Neubau von Gasfernleitungen oder Hochspannungsfreileitungen bzw. die Standortfrage für mögliche Kraftwerke).

Für den Bereich erneuerbarer Energien betraf dies in der Vergangenheit aufgrund der energiepolitischen und bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend den Bereich der Steuerung raumbedeutsamer Windenergie, d.h. i.d.R. für Windfarmen und Anlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 35 m. Zukünftig wird weiterer Handlungsbedarf im Zusammenhang mit anderen raumbedeutsamen erneuerbaren Energien gesehen.



Windenergie
Die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen soll unter Beachtung einer sorgfältigen Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange weitgehend umwelt-, raum- und sozialverträglich erfolgen.

Eine Hilfestellung leistet die Landesregierung seit Anfang der 90er Jahre mit den „Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“. Das Rundschreiben ist zuletzt im Jahr 2006 überarbeitet worden. Derzeit wird es erneut aktualisiert.

Erneuerbare Energien
Bislang primär sektoral betrachtete Ausbaupfade beispielsweise der Windenergie-, Solarenergie-, Wasserenergie-, Biomasse- oder Erdwärmenutzung müssen verstärkt einer raumbezogenen, integrierten Betrachtung unterzogen werden. Landes- und Regionalplanung sind maßgebliche Akteure, um die vielfältigen und oftmals konfligierenden Raumnutzungsanforderungen und landschaftsästhetischen Belange, die im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie unweigerlich auftreten werden, abzuwägen, zu bündeln und in den Einklang mit räumlichen Entwicklungsstrategien und -konzepten zu bringen.  

     

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

    Thomas Geib
    Stiftsstraße 9
    55116 Mainz
    Telefon: 06131-16-5830
    Fax: 06131-16-17-5830
    Kontakt:  Thomas.Geib@mwkel.rlp.de

    Downloads

    Hinweis zur Beurteilung von Windenergieanlagen.pdf 
    (ca. 200 kB)
    Raumordnungsbericht 2008: Übersicht der Fotovoltaik-Standorte.pdf 
    (ca. 1,2 MB)
    Windfeldmodell 100 m über Grund.pdf 
    (ca. 6 MB)

    Weiterführende Informationen zu Erneuerbaren Energien

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit