Gender Mainstreaming
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 14. November 2000 hat sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz verpflichtet, Gender Mainstreaming zum durchgängigen Prinzip ihres politischen Handelns zu machen. Ziel ist es, den Gleichstellungsgedanken systematisch und von Anfang an als rechtsverbindliche Handlungsmaxime in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu integrieren.
Chancengleichheit von Frauen und Männern durch die konsequente Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming auch in der räumlichen Planung umzusetzen, ist eine der Querschnittsaufgaben der Raumordnung und Landesplanung. Die Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit und die Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen als Leitvorstellung der Raumordnung sind in § 1 des Landesplanungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LPlG) bereits seit langem verankert. Im Rahmen einer Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist die Pflicht zur Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips zusätzlich aufgenommen worden (§ 1 LPlG).
Dies bedeutet, auf allen Ebenen Projekte und Programme auf den Prüfstand zu stellen und sie auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechter hin zu überprüfen. Dies ist Grundlage und Voraussetzung auch für die Förderung von Entwicklungskonzepten und strukturpolitischen Vorhaben. Genderorientierte Planung zeichnet sich insbesondere aus durch eine veränderte Planungspraxis und -philosophie, die verstärkt auf Kommunikation, Partizipation und vernetztes Denken und Handeln setzt. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) als räumliches Masterprogramm setzt hier richtungsweisende Akzente, die es auf den Ebenen der Regional- und Bauleitplanung zu konkretisieren gilt.
Die konsequente Umsetzung des Prinzips des Gender Mainstreaming hat dazu geführt, dass das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) einer Gleichstellungsverträglichkeitspüfung unterzogen wurde.
Die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie insbesondere der demographische Wandel, werden in der Zukunft neue Konzepte erforderlich machen, um Infrastruktureinrichtungen aufrecht zu erhalten und die Bereitstellung von Gütern und Diensten des täglichen Gebrauchs auch zukünftig auf dem erforderlichen Niveau gewährleisten zu können. Die Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen erfordert eine zielgruppenspezifisch ausgerichtete Planung. Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ehrenamt und Familienfreundlichkeit gewinnen an Bedeutung und werden zu „harten“ Standortfaktoren innerhalb und zwischen den Regionen. Gute Gründe, genauer hinzusehen, ob eine Planung den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenslagen gerecht wird.
Bisher liegen kaum aussagekräftige Daten zum Thema teilräumliche Geschlechtergerechtigkeit vor. Dies wird eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sein. Nur dann kann Planung zielgerichtet agieren und ist zukunftsfähig. Mit dem Modellprojekt "Rheinpfalz - Region auf Genderkurs" haben das Frauenministerium und die oberste Landesplanungsbehörde gemeinsam mit dem Verband Region Rhein-Neckar und dem regionalen Netzwerk FrauenMitPlan in dem Zeitraum 2004 bis 2006 das Thema Geschlechtergerechtigkeit in der planerischen Praxis am Beispiel von drei Modellgemeinden begleitet und gefördert. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem Projekt sind der Handreichung "Genderkompass" zu entnehmen.


