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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Startseite  >  Kreislaufwirtschaft  >  Stoffstrommanagement  >  Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen

Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Stoffstrommanagements und der Sanierung von Altlasten


Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur "Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten , ca. 30 KB)" vom 29. November 1996 (MinBl. S. 498), zuletzt geändert am 17.06.2003 (MinBl. S. 388) im Wege der Projektförderung

  • abfallwirtschaftliche Untersuchungen und sonstige Maßnahmen der Abfallvermeidung, -verwertung und geordneten Beseitigung,
  • die Sanierung von Altlasten.

Es soll damit ein Anreiz für Vorhaben zur Abfallvermeidung und für die beschleunigte Verwirklichung einer ökologischen und ökonomischen Abfallentsorgung gegeben werden.

Priorität haben Maßnahmen, die zukunftsträchtige Technologien verfolgen oder modellhaften Charakter besitzen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Zuwendungen können auf Antrag erhalten:

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE = Landkreise, kreisfreien Städte),
  • deren Zusammenschlüsse und
  • Gebietskörperschaften für Maßnahmen zur Altlastensanierung.

Ab Januar 2011 sind aktualisierte Antragsformulare zu verwenden:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung  
    (Förderantrag als Word-Datei) (ca. 22 KB)
    (Förderantrag als pdf-Datei) (ca. 50 KB)
  • sowie zusätzlich bei Planungs- und Baumaßnahmen eine
    (Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage des Antragstellers als Word-Datei) (ca. 80 KB)
    (Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage des Antragstellers als pdf-Datei) (ca. 14 KB)

Die örE und deren Zusammenschlüsse können die Mittel an beauftragte Dritte weitergeben.

Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Regel mit einem Festbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Ausnahmsweise ist auch eine Anteilsfinanzierung möglich.

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel und die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die jeweils zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (ehem. Bezirksregierung).

     

    Downloads

    Fördergrundsätze Abfall und Altlasten.pdf 
    (ca. 30 KB)
    Förderantrag Abfallwirtschaft - Stoffstrommanagement - Altlasten.doc 
    (ca. 22 KB)
    Förderantrag Abfallwirtschaft - Stoffstrommanagement - Altlasten.pdf 
    (ca. 50 KB)
    Förderantrag Abfallwirtschaft - Stoffstrommanagement - Altlasten Haushalts- und Finanzlage.doc 
    (ca. 80 KB)
    Förderantrag Abfallwirtschaft - Stoffstrommanagement - Altlasten Haushalts- und Finanzlage.pdf 
    (ca. 14 KB)

    Hinweise / Links auf weitere Förderprogramme

    des Landes:
    www.isb.rlp.de

    des Bundes:
    www.umweltbundesamt.de (Daten und Fakten: Volltextsuche "Förderung")

    der EU:
    www.gewion.de (EU WEB)


    Neue Antragsformulare für die Förderrichtlinie

    Ab Januar 2011 sind die neuen, auf dieser Seite abrufbaren Antragsunterlagen für die Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und zur Sanierung von Altlasten zu verwenden.