Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan: Sonderabfallwirtschaft
Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz - es besteht die Möglichkeit zur Beteiligung.Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind. Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan: Sonderabfallwirtschaft (vom 13.11.2006) wurde vom Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz Ende des Jahres 2006 gebilligt und ist weiter gültig. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf einer Fortschreibung erarbeitet, der vom Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz in der Sitzung vom 23.04.2013 im Grundsatz gebilligt wurde.
1.) Anhörung betroffener externer Stellen zum Planentwurf
(diese Stellen werden derzeit gesondert angeschrieben)
Bis Freitag 28. Juni 2013 besteht für diese Stellen Gelegenheit für eine schriftliche Stellungnahme, z.B. per E-Mail an Sonderabfallplan@mwkel.rlp.de.
Auf Wunsch kann Interessierten die Entwurfsfassung als Papierversion übersandt werden.
2.) Auslegung des Planentwurfs zur Einsicht der Öffentlichkeit:
Gemäß § 32 Absatz 2 KrWG ist der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz, Teilplan: Sonderabfallwirtschaft für einen Monat zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann schriftlich Stellung genommen werden.
Der Entwurf liegt für einen Monat, vom
Dienstag, 14.05. bis Freitag, 14.06.2013
jeweils Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
sowie Freitag von 9.00 – 13.00 Uhr
in folgenden Dienstgebäuden zur Einsicht durch die Öffentlichkeit aus:
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Zimmer E 107 - Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Dienstgebäude Neustadt 21, 56068 Koblenz
Zimmer 302 - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Zimmer 138
Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Frist schriftlich Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also
bis spätestens Freitag, 28.06.2013, 24 Uhr gegenüber dem
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landschaftsplanung,
Stiftsstraße 9,
55116 Mainz
oder gegenüber den o.g. Dienststellen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd erhoben werden.
Das Datum des Eingangs ist maßgebend.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen eingehend geprüft; berechtigte Einwände und Anregungen angemessen berücksichtigt. Eine Beantwortung jeder einzelnen eingehenden Stellungnahme ist nicht vorgesehen.
Hinweise:
- Als „Sonderabfälle“ werden „gefährliche Abfälle“ im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verstanden.
- Im Rahmen der aktuellen Sonderabfallwirtschaftsplanung erfolgt keine Ausweisung von neuen Flächen für Anlagen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Der Plan stellt die im Land vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen dar. Zudem enthält er Aussagen über die Organisation der Sonderabfallentsorgung des Landes, welche durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) wahrgenommen wird.
- Eine stets aktuelle Aufstellung der Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz ist auf der Homepage der SAM (www.sam-rlp.de) verfügbar.
Historie:
Der aktuelle Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan: Sonderabfallwirtschaft (vom 13.11.06) löste den Plan aus dem Jahr 1995 ab. Er wurde vom Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz Ende des Jahres 2006 gebilligt. Die Landesverordnung über den Abfallentsorgungsplan des Landes Rheinland-Pfalz, Teilplan Sonderabfallwirtschaft vom 22.08.1995 wurde aufgehoben durch Landesverordnung vom 20.12.2006 (GVBl. S. 21).


