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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Abfallrecht


Europäisches Recht

Bundesrecht

Landesrecht

Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Abfallrecht ist europa-, bundes-, landesrechtlich und in Satzungen der kommunalen Entsorgungsträger geregelt.

Der Bundesgesetzgeber hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch Erlass des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Gebrauch gemacht. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie, die die allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung unter Beachtung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit enthält und die Grundsätze der Entsorgungsnähe und der Entsorgungsautarkie aufstellt.

Zweck des KrW-/AbfG ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dazu werden die entsprechenden Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen und der Entsorgungsträger geregelt. Das Gesetz befasst sich ferner u. a. mit der Produktverantwortung, der Zulassung von Deponien und der abfallrechtlichen Überwachung. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Grundsätze und Pflichten sind eine Vielzahl von Verordnungen der Bundesregierung erlassen worden.

Die Abfallverbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und in Drittländer wird durch die EG-Abfallverbringungsverordnung geregelt, die in der Bundesrepublik wie in den anderen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht ist. Ergänzende nationale Bestimmungen sind im Abfallverbringungsgesetz des Bundes enthalten.

Landesrechtliche Bestimmungen sind nur dort zulässig, wo internationales oder nationales Recht keine abschließenden Regelungen treffen. Das Landesabfallwirtschaftsgesetz enthält deshalb zum Einen organisatorische Regelungen zur kommunalen Abfallwirtschaft. Der Gesetzgebungskompetenz des Landes unterliegt ferner die abfallwirtschaftlich bedeutsame Verpflichtung zur Andienung von Sonderabfällen (vgl. § 8 ff. LAbfWG). Neben dem Landesgesetz sind mehrere Landesverordnungen zur Umsetzung von Bundes- wie Landesrecht erlassen worden.

Im "Download"-Bereich (leider ist die betreffende Seite nicht direkt anwählbar - deshalb ist in der Startseite anzuwählen Download -> Abfallwirtschaft) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind viele Dokumente zum EU-Recht und zum Bundesrecht vorhanden.