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Rheinland-Pfalz-Wappen mit Schriftzug: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Bodenschutz
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Vorsorgender Bodenschutz


Bodenschutz und Nachhaltigkeit

Da die Böden ein zentrales Umweltmedium mit vielfältigen Funktionen darstellen, sind durch den Schutz des Bodens unmittelbar auch weitere Schutzgüter mit einbezogen. Im Wesentlichen erfüllen die Böden im Sinne der Nachhaltigkeit die fünf Funktionen:

  • Lebensraumfunktion (und Grundlage für Menschen, Flora, Fauna).
  • Regelungsfunktion (abiot. und biotische Stoffprozesse sowie physikalisch/chemische Puffer- und Filterreaktionen incl. Grundwasserfilterung und -speicherung).
  • Trägerfunktion (Bereitstellung von Raum für Wirtschaft, Siedlung, Freizeit sowie Senke für Emissionen und Abfälle).
  • Kulturfunktion (kulturhistorische Lebensräume; Beleg historischer Belastungen).
  • Produktionsfunktion (Produktionsstandort in Land- und Forstwirtschaft sowie Rohstoffgewinnung)

Die Böden erfüllen somit wichtige Boden-, Filter-, Speicher- und Pufferungs- sowie Lebensraumfunktionen für stabile Ökosysteme. Die Böden sind ein wichtiger Bestandteil im globalen Kohlenstoffzyklus und spielen somit auch eine essentielle Rolle im Klimageschehen. Gleichzeitig sind die Böden aber leicht zerstörbar und erneuern sich durch natürliche Verwitterungsprozesse nur in sehr geringem Umfang. Böden bilden sich aus den anstehenden natürlichen geologischen Ausgangsgesteinen bzw. auch aus anthropogen veränderten Substraten unter dem Einfluß des Klimas und der Vegetation. Böden sind von Natur aus heterogen. Prägende Bodeneigenschaften sind häufig an bestimmte Bodenhorizonte gebunden, wobei deren verschiedene Abfolgen zu der systematischen Einteilung in Bodentypen führt. Wiederum übergeordnet lassen sich räumlich betrachtet verschiedene und ähnliche Bodentypen zu Bodenformengesellschaften und Bodenlandschaften zusammenfassen. Bestimmendes Merkmal der Böden ist, dass in allen Betrachtungsmaßstäben eine große Heterogenität vorherrscht.

Zur Wahrung funktionierender, stabiler Ökosysteme dürfen Stoffeinträge in Böden deren Belastbarkeit nicht überschreiten, wobei alle natürlichen Bodenfunktionen zu berücksichtigen sind. Im Sinne der Nachhaltigkeit bedeutet dies, dass das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in Böden in einem ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Regenerationsvermögen der Böden relevanten natürlichen Prozesse (hauptsächlich Verwitterung) stehen muß. Daher sind Einträge persistenter, bioakkumulierbarer, humantoxischer und ökotoxischer Stoffe mit irreversibler Wirkung in Böden aus industriellen und gewerblicher Anlagen, aus der Landwirtschaft, aus privaten Haushalten und aus dem Straßenverkehr oder sonstigen Quellen zu vermeiden.

Schaffung und Stärkung eines Boden-Bewusstseins

Nur was man kennt, schätzt und schützt man!

Die Verknappung bzw. Gefährdung der Böden geht auf Versiegelung, nutzungsbedingte Bodenabträge, Bodenverdichtung oder auf Stoffeinträge zurück. Eine wesentliche Zielvorgabe ist auch deshalb die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Mehr Informationen hierzu unter dem Menüpunkt Flächeninanspruchnahme.

Handlungsziele

Durch die erneute Inanspruchnahme bisher andersartig bzw. nicht oder kaum genutzter Flächen (Industriebrachen, altlastverdächtige Flächen und Altstandorte, Konversionsliegenschaften = ehemals militärisch genutzte Liegenschaften) können, evtl. in Zusammenhang mit einer gleichzeitig erfolgten nutzungsabhängigen Sanierung auf Einzelflächen, höherwertige Bodenstandorte erhalten und zukünftig gesichert werden. Durch die gezielte Verdichtung von Siedlungsgebieten, der Nutzung von Entsiegelungspotentialen und einer Optimierung bisheriger Siedlungsstrukturen kann durch sinnvoll gesteuerte Flächenumnutzung die Flächeninanspruchnahme im Sinne der Nachhaltigkeit verändert bzw. verringert werden. Dies sind aber nur ausgewählte Maßnahmen um eine Reduktion der "wuchernden" Flächeninanspruchnahme zu erreichen.

Rheinland-Pfalz hat sich das Ziel gesetzt, die Flächeninanspruchnahme auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Die Landesregierung wird unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und insbesondere sozialer Aspekte auch künftig konsequent weitere Reduzierungsmaßnahmen unterstützen und fördern. Dieses Ziel soll aber nicht durch Anordnungen von oben, sondern durch Aufklärung, Bewusstseinsbildung, Beratung und Unterstützung der kommunalen Entscheidungsträger erreicht werden.

Die notwendige Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme kann nur ressortübergreifend durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden über:

  • eine Sensibilisierung von Entscheidungsträgern und Akteuren und
  • der Bereitstellung von Instrumenten, Informationen, Handlungsleitfäden und Daten

mit dem Ziel

  • die Flächenneuinanspruchnahme quantitativ zu reduzieren,
  • die Flächeninanspruchnahme qualitativ zu verbessern bzw.
  • die weiterhin unvermeidliche Flächenneuinanspruchnahme umweltverträglich zu gestalten.

     

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

    Dr. Josef Backes
    Stiftsstraße 9
    55116 Mainz
    Telefon: 06131-16-4405
    Fax: 06131-1617-4405
    Kontakt:  Josef.Backes@mwkel.rlp.de

    Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

    Christoph Schladt
    Stiftsstraße 9
    55116 Mainz
    Telefon: 06131-16-2451
    Fax: 06131-1617-2451
    Kontakt:  Christoph.Schladt@mwkel.rlp.de

    Downloads

    BDF Statusbericht 2012.pdf 
    Statusbeprobung von Bodendauerbeobachtungsflächen in Rheinland-Pfalz 2012 (ca. 16,9 MB)