Sachverständige und Untersuchungsstellen
Die 51. Umweltministerkonferenz (UMK) hat 1998 eine "Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich" beschlossen. Dadurch soll eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die Kompetenz und den Nachweis für die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen sichergestellt werden, soweit dies abfallrechtlich, bodenschutzrechtlich, chemikalienrechtlich, immissionsschutzrechtlich und wasserrechtlich gefordert ist.
Auf der 55. UMK in 2000 wurde ergänzend eine "Vereinbarung der Länder mit beteiligten Akkreditierungsstellen zur Zusammenarbeit bei der Akkreditierung und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich" beschlossen.
Die o.g. "Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich" ist am 16.01.2001 in Kraft getreten. Danach sollen sich die Länder gegenseitig über die Ergebnisse der Notifizierung und wiederkehrenden Kompetenzprüfungen informieren.
Der länderübergreifende Informationsaustausch ist zweckmäßigerweise mit modernen Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie zu führen. Die Amtschefs der Umweltministerien der Länder (ACK) beschlossen deshalb auf ihrer 28. Sitzung in 2001 das bereits im Bereich Immissionsschutz eingesetzte und bewährte Informationssystem ReSyMeSa für die Bereiche Abfall, Boden/Altlasten und Wasser zu erweitern und zu nutzen.
Auf der Grundlage der o.g. Verwaltungsvereinbarung von 1998 und der Beschlüsse der Länderarbeitsgemeinschaften Abfall, Boden und Wasser dazu, wurden spezifische Fachmodule erarbeitet und in 2002 durch die ACK beschlossen.
Das Recherchesystem/Messstellendatenbank - ReSyMeSa" ist seit dem 1. November 2004 im Online-Betrieb.


