Nachsorgender Bodenschutz
Die intensive Nutzung des Bodens führt häufig zu nachteiligen Bodenveränderungen. Hierbei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen
- nachteiligen Bodenveränderungen physikalischer Art:
z.B. Bodenverdichtung, Bodenversieglung, Bodenerosion, Bodenumlagerung - nachteiligen Bodenveränderungen stofflicher Art:
Einbringung von Schadstoffen in den Boden
Der nachsorgende Bodenschutz hat die Wiederherstellung der Bodenfunktionen nachteilig veränderter Standorte zum Ziel.
Während die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen physikalischer Art in Form von Rückbau von Versiegelung (Straßen, Gebäuden, Parkplätzen usw.) sehr schnell an ihre Grenzen stößt und nur im beschränkten Rahmen Akzeptanz findet, hat die Notwendigkeit der Sanierung schädlicher Bodenverunreinigungen stofflicher Art allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz gefunden - lediglich hinsichtlich des Umfangs der notwendigen Maßnahmen im Einzelfall gehen die Meinungen oft auseinander.
Schädliche Bodenveränderungen stofflicher Art haben ihre Ursache in
- Altablagerungen aus unzulänglicher Abfallentsorgung (erst seit 1972 gibt es ein Abfallrecht auf Bundes- und Landesebene),
- Altstandorten (zivile, bergbauliche, militärische und Rüstungsaltstandorte), auf denen unsachgemäß oder fährlässig mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und
- Unfällen (z.B. Tanklasterunfällen auf Straßen), die zu schädlichen Bodenveränderungen durch den Eintrag von Schadstoffen in den Boden führen.
Grundlage für Maßnahmen zur Ermitlung und Sanierung von Altlasten (ALA) und schädlichen Bodenveränderungen (SBV) ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG). Mit diesen gesetzlichen Regelungen hat die Bundesregierung bundesweit und die Landesregierung für Rheinland-Pfalz einheitliche Vorgaben für den Bereich der Altlastenbewertung und -sanierung geschaffen. Eigentümer und Investoren erhalten dadurch Rechts- und Investitionssicherheit.

