Bodenschutz, Altlasten
Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung in den Dörfern und Städten dauerhaft nur mit einem Nettoflächenverbrauch von landesweit weniger als 1 Hektar pro Tag gestaltet werden kann.
Da viele Städte und Gemeinden über Baulücken, Brachflächen und Gebäudeleerstände verfügen, sollte eine zukunftsorientierte und nachhaltige Siedlungsentwicklung aus dem Siedlungsbestand heraus möglich sein. Hierzu bedarf es einer konsequenten Umsetzung des landesplanerischen Ziels der vorrangigen Nutzung von innerörtlichen Flächen vor einer baulichen Inanspruchnahme des Außenbereichs. Die Landesregierung hat deshalb mit dem Projekt "Raum+ Rheinland-Pfalz 2010" eine systematische landesweite Erfassung der Siedlungsflächenpotenziale durchgeführt.
Die Böden sind ein wichtiger Bestandteil im globalen Kohlenstoffzyklus und spielen somit auch eine essentielle Rolle im Klimageschehen. Nicht zu vergessen ist, dass die Böden aber auch unverzichtbarer Produktionsstandort für Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe sind. Obendrein sind im Untergrund der Böden zahlreiche wichtige Rohstoffe für die heimische Wirtschaft vorhanden. Gleichzeitig sind die Böden aber leicht zerstörbar und erneuern sich durch natürliche Verwitterungsprozesse nur in sehr geringem Umfang. Deshalb ist auch auf eine Sensibilisierung für einen sorgsamen Bodenumgang hinzuwirken und ein Boden-Bewusstsein zu schaffen.
Vorrangiges Ziel des Bodenschutzes ist, durch einen sorgsamen und verantwortungvollen Umgang mit dem Boden die Entstehung zukünfiger Bodenbeeinträchigungen zu vermeiden bzw. auf ein tolerables Maß zu reduzieren. Der Boden hat ein langes Gedächtnis und der in der Vergangenheit häufig gelebte sorglose Umgang mit dem Boden holt uns heute in Form von Altlasten ein. Mit unserer Arbeit zielen wir darauf ab, dass Bodenbelastungen in Katastern erfasst und Gefahren für Mensch und Umwelt durch Sanierung minimiert werden.
Den rechlichen Rahmen für die Bearbeitung dieser Aufgaben im vor- und nachsorgenden Bodenschutz stellen das Bundes-Bodenschutzgesetz und das rheinland-pflälzische Landesbodenschutzgesetz dar.

